Hallo zusammen,
Ich habe eben gelesen, dass die Pille "nach einer eingehenden Beratung" durch den Arzt auch an eine Patientin verschrieben werden darf, wenn sie unter 14 Jahre ist.
Er muss der Meinung sein, "das Mädchen sei reif genug für einen verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität".
Nun zur Frage: Macht sich der Arzt der Beihilfe strafbar? Es liegt eine rechtswidrige Haupttat vor - es mangelt nur an der Schuldfähigkeit, weil unter 14-Jährige nicht schuldfähig sind. Aber für die Beihilfe-Haupttat reicht ja Tatbestand und Rechtswidrigkeit.
Hab ich irgendwo einen Denkfehler oder würde sich der Arzt einer Beihilfehandlung strafbar machen und diese Beschreibung ist falsch?
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